Wann darf Hypnose nicht angewandt werden?


  • bei geistig behinderten Menschen (da die Gehirnfunktionen beeinträchtigt sind und die Wirkung der Hypnose nur schwer absehbar ist)
  • bei schweren Herz- Kreislauf- Erkrankungen (bspw. Herzinsuffizienz, Herzinfarkt...)
  • bei Psychosen (Schizophrenie, bipolaren Störungen, endogenen Depressionen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen)
  • bei bestimmten Formen von Depressionen 
  • bei Persönlichkeitsstörungen
  • bei Menschen, die gerade vor kurzem (in den letzten Wochen) einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall durchgemacht haben
  • bei Menschen mit Suchterkrankungen wie Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit (nur in der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug) - Raucher sind hier selbstverständlich ausgenommen
  • bei Thrombose-Patienten 
  • bei Epilepsie
  • bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie z.B. Morbus Parkinson
  • bei Schwangeren (nur von Spezialisten im Rahmen der Geburtshilfe), da Hypnose in Einzelfällen vorzeitige Wehen auslösen kann
  • bei Kindern und Jugendlichen, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt
  • bei Menschen mit Angst vor der Hypnose
  • bei Menschen mit religiösen Bedenken