Wann darf Hypnose nicht angewandt werden?
- bei geistig behinderten Menschen (da die Gehirnfunktionen beeinträchtigt sind und die Wirkung der Hypnose nur schwer absehbar ist)
- bei schweren Herz- Kreislauf- Erkrankungen (bspw. Herzinsuffizienz, Herzinfarkt...)
- bei Psychosen (Schizophrenie, bipolaren Störungen, endogenen Depressionen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen)
- bei bestimmten Formen von Depressionen
- bei Persönlichkeitsstörungen
- bei Menschen, die gerade vor kurzem (in den letzten Wochen) einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall durchgemacht haben
- bei Menschen mit Suchterkrankungen wie Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit (nur in der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug) - Raucher sind hier selbstverständlich ausgenommen
- bei Thrombose-Patienten
- bei Epilepsie
- bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie z.B. Morbus Parkinson
- bei Schwangeren (nur von Spezialisten im Rahmen der Geburtshilfe), da Hypnose in Einzelfällen vorzeitige Wehen auslösen kann
- bei Kindern und Jugendlichen, wenn keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt
- bei Menschen mit Angst vor der Hypnose
- bei Menschen mit religiösen Bedenken
Hypnose- und Gesprächspraxis
Uta Mitulla
